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Publikationen | Weitere Nachrichten | Einhalten der Sorgfaltspflicht schützt Tierhalter

Weitere Nachrichten

3 Juli 2019

Einhalten der Sorgfaltspflicht schützt Tierhalter

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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 3. Juli 2019

Einhalten der Sorgfaltspflicht schützt Tierhalter

Die Verurteilung des österreichischen Landwirts, dessen Rinder eine deutsche Touristin tödlich verletzt haben, verunsichert Schweizer Tierhalter. Auch diese sind grundsätzlich haftbar, wenn sie nicht die nötigen Vorsichtsmassnahmen treffen.
Anfang Jahr wurde ein österreichischer Landwirt in erster Instanz zu einer Schadenersatzzahlung von fast einer halben Million Franken verurteilt, weil eines seiner Tiere 2014 eine deutsche Touristin tödlich verletzt hatte. Auch in der Schweiz haften Tierhaltende gemäss Art. 56 OR grundsätzlich für Schäden ihrer Tiere. Dies, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie sämtliche, objektiv notwendigen und durch die Um-stände gebotenen Vorsichtsmassnahmen getroffen haben. Dabei werden in der Rechtssprechung Empfeh-lungen der Branche wie die Checkliste „Rindvieh und Wanderwege“ beigezogen. Rindviehhalter sollten sich deshalb mit dieser Checkliste auseinandersetzen. Sie wird von der Arbeitsgruppe “Rindvieh und Wander-wege” herausgegeben – bestehend aus Vertretern des Schweizer Bauernverbands (SBV), der Beratungs-stelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL), Mutterkuh Schweiz sowie der Schweizer Wander-wege.

Handlungsbedarf besteht speziell, sobald offizielle Wanderrouten, Bikestrecken, usw. durch Rindviehwei-den führen. Vor Beginn der Weidesaison muss sich der Tierhalter mit den möglichen Risiken und Gefahren für Drittpersonen auseinandersetzen. Gefahrenstellen gilt es anschliessend mit geeigneten Massnahmen zu eliminieren. Dazu kann eine Rücksprache mit den Wanderwegverantwortlichen oder der Gemeinde not-wendig sein. Dabei ist immer davon auszugehen, dass Drittpersonen über wenig bis gar keine Kenntnisse im Umgang mit Rindvieh verfügen. Ebenso ist eine Dokumentation der getroffenen Massnahmen – am ein-fachsten direkt mit der Checkliste – notwendig. Falls sich ein Vorfall ereignet, sind eine Analyse und ergän-zende Massnahmen nötig.
Die Checkliste “Rindvieh und Wanderwege” orientiert sich an den geltenden Sicherheits- und Unfallpräven-tionsvorschriften. Bisherige juristische Verfahren zeigten, dass die Checkliste und die getroffenen Massnah-men in Schadenfällen als wichtige Elemente in der Rechtsprechung miteinbezogen werden. Sie hat sich be-währt. Die Checkliste ist bei der BUL, SBV, Mutterkuh Schweiz sowie Wanderwege Schweiz erhältlich oder online zum Download verfügbar.

Rückfragen:
Thomas Jäggi, Viehwirtschaft SBV, Tel. 056 562 52 27
Daniel Flückiger, Mutterkuh Schweiz, Tel. 056 462 33 51
Heinz Feldmann, Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft, Tel. 062 739 50 40
www.sbv-usp.ch
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