Herdbook

Das Holstein-Herdebuch ist ein offenes Herdebuch.

Das Holstein-Herdebuch ist ein offenes Herdebuch. Jedes Tier wird mit seinem Blutanteil registriert. Die Abstammung wird anhand der Meldung der Besamungen und Belegungen sowie der Geburten und, falls notwendig, von DNA-Tests gesichert. Alle Informationen aus der Leistungskontrolle und Zuchtwertschätzung werden im Herdebuch archiviert.

Gemäss der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank ist der Züchter/die Züchterin verantwortlich für das Markieren der Kälber und für die korrekte und vollständige Meldung der Informationen an die TVD verantwortlich. Die Geburten sind der TVD auf Internet auf www.agate.ch oder schriftlich mit der Geburtsmeldekarte zu melden. Um die Vollständigkeit des Zuchtinformationsausweises zu gewährleisten, müssen alle Rubriken der Geburtsmeldekarte ausgefüllt werden. Aborte, Totgeburten, Missbildungen oder Erbfehler sind der TVD ebenfalls über das Internet zu melden.

Die TVD übermittelt die Geburtsdaten einmal pro Woche dem Herdbuchdienst. Die korrekte Abstammung wird mithilfe von Plausibilitätstests gewährleistet (registrierte Eltern, registrierte KB oder Deckung, korrekte Trächtigkeitsdauer, Übereinstimmung zwischen Geburtsdatum und Abkalbedatum der Mutter). Der Zuchtinformationsausweis wird ausgestellt und dem Züchter/der Züchterin zusammen mit der Monatsinformation der Milchkontrolle zugesandt.

Die korrekte und fristgerechte Kälbermarkierung und Geburtsmeldung sind die Grundlagen des Herdbuchs und der ganzen Arbeit des Zuchtverbands.

Korrelation zwischen dem ISET und verschiedenen Kriterien. Ein Wert nahe bei 1 bedeutet eine sehr starke genetische Verbesserung für das entsprechende Kriterium, wenn die Selektion nach dem ISET erfolgt. Ein Wert nahe bei 0 bedeutet, dass das Kriterium bei der Selektion nach dem ISET weder verbessert noch verschlechtert wird.

Der Durchschnitt des ISET liegt bei 1‘000 Punkten. Tiere mit mehr als 1’200 Punkten gehören zu den besten 5 % der Rasse.

KBs, die von einem Besamer eines Netzwerks (z. Bsp. Swissgenetics, Select Star) durchgeführt werden, werden dem Herdebuchdienst von der jeweiligen KB-Organisation regelmässig zur Registrierung weitergeleitet.

Die Züchterinnen und Züchter, die einen Natursprungstier einsetzen, selber besamen oder mit einem freien Besamer zusammenarbeiten, müssen die Besamungen und Belegungen dem Herdebuchdienst spätestens 30 Tage nach der ersten Belegung/Besamung mit dem grünen DBR-Formular (Deck- und Besamungsregister; beim Herdbuchdienst erhältlich), auf Internet auf www.holsteinvision.ch oder auf Holstein Mobile melden. Es werden nur korrekte Daten im Herdebuch registriert.

Wenn die KB- oder Sprungdaten korrekt gemeldet werden, stellt der Herdebuchdienst eine KB- oder Sprungbestätigung innerhalb von sechs Monaten aus (nur erfolgreiche Besamungen). Mit dieser Bestätigung kann die Geburt der TVD korrekt gemeldet werden.

Auf dem Zuchtinformationsausweis werden alle aktualisierten Informationen eines Tieres publiziert. Der Ausweis besteht aus zwei Teilen: Pedigree über drei Generationen und Leistungskontrolle/Zuchtwertschätzungen.

Auf dem Zuchtinformationsausweis werden alle aktualisierten Informationen eines Tieres publiziert. Der Ausweis besteht aus zwei Teilen: Pedigree über drei Generationen und Leistungskontrolle/Zuchtwertschätzungen.

Züchterinnen und Züchter, die für ihre Zuchttiere einen HERDENNAMEN eintragen lassen wollen, können sich beim Herdebuchdienst melden. Bedingung: Der Name darf nicht länger als 10 Zeichen sein und nicht bereits von einem/einer anderen Holsteinzüchter/Holsteinzüchterin verwendet werden. Der Herdennamen wird automatisch dem Kurznamen aller Tiere des/der jeweiligen Züchters/Züchterin beigefügt.

Grundsatz

Alle Personen, die keinen Betrieb haben oder unserer Genossenschaft nicht angeschlossen sind, haben die Möglichkeit, ein Tier unter ihrem Namen anzumelden. Dies gilt ebenfalls für Tiere, die im Besitz mehrerer Personen oder einer Züchtergruppe (Genossenschaft) sind.

Bedingungen

Das Tier muss sich auf einem Betrieb befinden, der Holstein Switzerland angeschlossen ist. Die Milchkontrolle, das Markieren und die TVD-Meldungen erfolgen über diesen Betrieb.

Verwaltung der Miteigentümerschaften

Jeder Miteigentümer erscheint auf dem Zuchtinformationsausweis. Der Haupteigentümer steht an erster Stelle. Der Haltebetrieb (Standort des Tieres) wird mit einem * gekennzeichnet. Auf den Ausstellungskatalogen und den Stallkarten erscheint nur der Haupteigentümer. Die Nachkommen erhalten automatisch den Herdennamen des Haupteigentümers der Mutter zum Zeitpunkt der Besamung.

Jeder Miteigentümer verfügt über einen kostenlosen und privaten Zutritt zu HolsteinVision. Er hat so die Möglichkeit, die Daten seiner Tiere einzusehen, auch wenn sie sich an verschiedenen Standorten befinden oder den Haltebetrieb gewechselt haben.

Meldung

Die Meldung der Miteigentümerschaft bei der Genossenschaft erfolgt ausschliesslich mit dem Anmeldetalon. Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung des fixen Beitrags von Fr. 54.- definitiv. Die Nachkommen des Tieres können vom Haupteigentümer der Mutter für eine neue Miteigentümerschaft gemeldet werden.

Geburtsmeldungen

Gemäss der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank ist der Züchter/die Züchterin verantwortlich für das Markieren der Kälber und für die korrekte und vollständige Meldung der Informationen an die TVD verantwortlich. Die Geburten sind der TVD auf Internet auf www.agate.ch oder schriftlich mit der Geburtsmeldekarte zu melden. Um die Vollständigkeit des Zuchtinformationsausweises zu gewährleisten, müssen alle Rubriken der Geburtsmeldekarte ausgefüllt werden. Aborte, Totgeburten, Missbildungen oder Erbfehler sind der TVD ebenfalls über das Internet zu melden.

Die TVD übermittelt die Geburtsdaten einmal pro Woche dem Herdbuchdienst. Die korrekte Abstammung wird mithilfe von Plausibilitätstests gewährleistet (registrierte Eltern, registrierte KB oder Deckung, korrekte Trächtigkeitsdauer, Übereinstimmung zwischen Geburtsdatum und Abkalbedatum der Mutter). Der Zuchtinformationsausweis wird ausgestellt und dem Züchter/der Züchterin zusammen mit der Monatsinformation der Milchkontrolle zugesandt.

Die korrekte und fristgerechte Kälbermarkierung und Geburtsmeldung sind die Grundlagen des Herdbuchs und der ganzen Arbeit des Zuchtverbands.

Korrelation zwischen dem ISET und verschiedenen Kriterien. Ein Wert nahe bei 1 bedeutet eine sehr starke genetische Verbesserung für das entsprechende Kriterium, wenn die Selektion nach dem ISET erfolgt. Ein Wert nahe bei 0 bedeutet, dass das Kriterium bei der Selektion nach dem ISET weder verbessert noch verschlechtert wird.

Der Durchschnitt des ISET liegt bei 1‘000 Punkten. Tiere mit mehr als 1’200 Punkten gehören zu den besten 5 % der Rasse.

KB-Meldungen – Bestätigungen

KBs, die von einem Besamer eines Netzwerks (z. Bsp. Swissgenetics, Select Star) durchgeführt werden, werden dem Herdebuchdienst von der jeweiligen KB-Organisation regelmässig zur Registrierung weitergeleitet.

Die Züchterinnen und Züchter, die einen Natursprungstier einsetzen, selber besamen oder mit einem freien Besamer zusammenarbeiten, müssen die Besamungen und Belegungen dem Herdebuchdienst spätestens 30 Tage nach der ersten Belegung/Besamung mit dem grünen DBR-Formular (Deck- und Besamungsregister; beim Herdbuchdienst erhältlich), auf Internet auf www.holsteinvision.ch oder auf Holstein Mobile melden. Es werden nur korrekte Daten im Herdebuch registriert.

Wenn die KB- oder Sprungdaten korrekt gemeldet werden, stellt der Herdebuchdienst eine KB- oder Sprungbestätigung innerhalb von sechs Monaten aus (nur erfolgreiche Besamungen). Mit dieser Bestätigung kann die Geburt der TVD korrekt gemeldet werden.

Auf dem Zuchtinformationsausweis werden alle aktualisierten Informationen eines Tieres publiziert. Der Ausweis besteht aus zwei Teilen: Pedigree über drei Generationen und Leistungskontrolle/Zuchtwertschätzungen.

Zuchtinformationsausweis

Auf dem Zuchtinformationsausweis werden alle aktualisierten Informationen eines Tieres publiziert. Der Ausweis besteht aus zwei Teilen: Pedigree über drei Generationen und Leistungskontrolle/Zuchtwertschätzungen.

Herdennamen

Züchterinnen und Züchter, die für ihre Zuchttiere einen HERDENNAMEN eintragen lassen wollen, können sich beim Herdebuchdienst melden. Bedingung: Der Name darf nicht länger als 10 Zeichen sein und nicht bereits von einem/einer anderen Holsteinzüchter/Holsteinzüchterin verwendet werden. Der Herdennamen wird automatisch dem Kurznamen aller Tiere des/der jeweiligen Züchters/Züchterin beigefügt.

Miteigentümerschaften

Grundsatz

Alle Personen, die keinen Betrieb haben oder unserer Genossenschaft nicht angeschlossen sind, haben die Möglichkeit, ein Tier unter ihrem Namen anzumelden. Dies gilt ebenfalls für Tiere, die im Besitz mehrerer Personen oder einer Züchtergruppe (Genossenschaft) sind.

Bedingungen

Das Tier muss sich auf einem Betrieb befinden, der Holstein Switzerland angeschlossen ist. Die Milchkontrolle, das Markieren und die TVD-Meldungen erfolgen über diesen Betrieb.

Verwaltung der Miteigentümerschaften

Jeder Miteigentümer erscheint auf dem Zuchtinformationsausweis. Der Haupteigentümer steht an erster Stelle. Der Haltebetrieb (Standort des Tieres) wird mit einem * gekennzeichnet. Auf den Ausstellungskatalogen und den Stallkarten erscheint nur der Haupteigentümer. Die Nachkommen erhalten automatisch den Herdennamen des Haupteigentümers der Mutter zum Zeitpunkt der Besamung.

Jeder Miteigentümer verfügt über einen kostenlosen und privaten Zutritt zu HolsteinVision. Er hat so die Möglichkeit, die Daten seiner Tiere einzusehen, auch wenn sie sich an verschiedenen Standorten befinden oder den Haltebetrieb gewechselt haben.

Meldung

Die Meldung der Miteigentümerschaft bei der Genossenschaft erfolgt ausschliesslich mit dem Anmeldetalon. Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung des fixen Beitrags von Fr. 54.- definitiv. Die Nachkommen des Tieres können vom Haupteigentümer der Mutter für eine neue Miteigentümerschaft gemeldet werden.