Allgemeine Bedingungen HolsteinVision

  1. Die normale Abonnementsdauer gilt vom 1. November bis zum 31. Oktober. Ein erstes Abonnement kann auch während des Jahres bestellt werden.
  2. Ohne Vertragsauflösung bis Ende Oktober des laufenden Jahres wird das Abonnement stillschweigend für ein Jahr verlängert. Die Auflösung hat schriftlich zu erfolgen und muss dem Verband bis 31. Oktober zukommen.
  3. Der Gesamtbetrag des Abonnements ist im Voraus zahlbar. Um Kosten zu sparen, behält sich der Verband das Recht vor, das Abonnement zusammen mit anderen Dienstleistungen oder Dokumenten zu fakturieren.
  4. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Nichtbezahlung der Rechnung blockiert der Verband den Zugang zu dieser Dienstleistung. Eine Wiederherstellung des Zugangs kann mit Fakturierung der entsprechenden Kosten verbunden sein.
  5. Das Abonnement ist persönlich und kann auf keinen Fall auf einen anderen Benutzer übertragen werden.
  6. Der Abonnent hat keinen Anspruch auf Rückvergütung, falls er während des Jahres die Dienstleistung nicht beansprucht.
  7. Der Abonnent ist für die Geheimhaltung seines Benützercodes und damit den Zugang von Drittpersonen verantwortlich.
  8. Diese Abonnementsbedingungen und -tarife können jederzeit angepasst werden. Die Änderungen treten mit ihrer Publikation auf der Internet-Homepage oder in den Züchtermitteilungen des Verbandes in Kraft.
  9. Die Abmeldung von Holstein Pro ist jeweils per 1. Oktober möglich. Andere Termine werden mit Fr. 100.- in Rechnung gestellt.

Grangeneuve, den 1. August 2008