Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, sollte nur Tiere aus Betrieben mit grüner BVD-Ampel einstallen. Was dafür zu beachten ist, erklärt Peter Bosshard, Geschäftsleiter Schweizerischer Viehhändlerverband im Interview. Vorsicht handeln lohnt sich, denn nur der neue Status «BVD-frei» wird den Tierverkehr ohne Einschränkungen erlauben.
Edith Nüssli : Welche Tiere sollen gehandelt werden, um am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» zu erhalten?
Peter Bosshard : Es sollen nur Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel gehandelt werden. Die Farbe der Risikoampel bezieht sich immer auf den Betrieb und nicht auf das Einzeltier.
Wo auf der TVD sehe ich, ob ein Tier negativ auf BVD getestet ist oder nicht?
Spätestens ab Ende April 2025 kann man auf der TVD bei den Grunddaten des Einzeltiers nachschauen, ob das Tier negativ auf BVD getestet ist oder nicht.
Wie kann ich bei handgeschriebenen Begleitdokumenten den BVD-Status bzw. die Farbe der Risikoampel erfahren?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Die eine ist, die BVD-Ampel und den BVD-Status auf der TVD zu prüfen. Beides ist unter «Betriebsdetails» ersichtlich. Die andere ist, dem hanggeschriebenen Begleitdokument einen Ausdruck aus der TVD mitzugeben. Dafür ist auf der TVD extra der Knopf «Report drucken» installiert, so dass man den Nachweis ausdrucken kann.
Was sind die Ursachen, dass ein Betrieb orange ist?
Die häufigste Ursache ist, dass die BVD-Überwachung durch die kantonalen Veterinärdienste nicht abgeschlossen ist oder nicht durchwegs negativ war. Im Überwachungsprogramm sind Rinderbetriebe, die im Vorjahr auf der TVD mindestens ein Tier gemeldet hatten. In schwach frequentierten Viehhandelsstallungen kann es sein, dass sie nicht ins Überwachungsprogramm kommen. In diesem Fall ist es wichtig, umgehend den kantonalen Veterinärdienst zu kontaktieren, um bilateral eine Lösung zu finden. Meist erfolgt die Überwachung im Hintergrund, über Proben der Tankmilch oder einer Beprobung der Tiere in Schlachtbetrieben, die der Betrieb nicht mitbekommt.
Ändert sich die Farbe beim Zielbetrieb auf orange, wenn ich ein Tier aus einem orangen Betrieb in einen grünen Betrieb einstalle?
Nein, der Tierverkehr hat nie einen Einfluss auf die Farbe der BVD-Ampel. Wenn ein grüner Betrieb ein Tier aus einem orangen Betrieb einstallt, ändern die Farbe der BVD-Ampel nicht. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass der Tierverkehr ab dem 1. November 2025 einen Einfluss auf den zukünftigen BVD-Status haben wird. Wer also nach dem 1. November 2025 ein nicht getestetes Tier aus einem orangen Betrieb einstallt, bekommt am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» nicht (s. Kasten «Das gilt für den neuen Status ‘BVD-frei’»). Umso wichtiger ist es, ab dem 1. November 2025 nur Tiere aus grünen Betrieben zu handeln und einzustallen.
Das gilt für den neuen Status «BVD-frei»
Auf den 1. November 2026 wird ein neuer BVD-Status eingeführt. Betriebe sind entweder «BVD-frei» oder «nicht BVD-frei». Der neue BVD-Status gibt mehr Sicherheit, weil er die BVD-Situation einer Tierhaltung bis zu 24 Monate zurück berücksichtigt. Betriebe mit Status «nicht BVD-frei» werden Einschränkungen beim Tierverkehr haben. Um den Status «BVD-frei» zu erhalten, müssen folgende drei Kriterien erfüllt sein:
Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal negativ auf BVD-Antigen oder -Genom getestet.
Der bisherige Status «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» oder «gesperrt» gilt noch bis Ende Oktober 2026, unabhängig von der BVD-Ampel.