Ab dem 11. Mai wird die Milchleistungsprüfung auf den Betrieben wieder als A-Kontrolle vorgenommen, sofern die/der zuständige Milchkontrolleurin / Milchkontrolleur unter 65 Jahre ist und nicht an einer Vorerkrankung gemäss COVID-Verordnung leidet.
Damit die MilchkontrolleurInnen und die BetriebsleiterInnen sich beim Milchkontrollgang schützen, ist auf die Weisungen des BAG zu achten:
– Abstand halten (Empfehlung: Maske tragen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist)
– Kein Händeschütteln
– Händewaschen vor und nach der Milchkontrolle
– Bei Grippesymptomen keine Milchkontrolle durchführen (gilt für alle beteiligten Personen)