Das Holstein-Herdebuch ist ein offenes Herdebuch.
Das Holstein-Herdebuch ist ein offenes Herdebuch. Jedes Tier wird mit seinem Blutanteil registriert. Die Abstammung wird durch die Meldung der Besamungen, Belegungen und Geburten sowie, falls notwendig, durch DNA-Tests gewährleistet. Alle Informationen aus den Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen werden dort aufbewahrt.
TVD-Stammbetrieb und Zuchtorganisation
Bei der TVD (in Agate) ist es unerlässlich, dass Sie den Stammbetrieb jedes Tieres sowie die Zuchtorganisation (Verband), der das Tier angehört, angeben.
Im Folgenden finden Sie Hilfe zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben:
– Stammbetrieb setzen (PDF)
– Stammbetrieb im Fall verkaufter/toter Tiere löschen (PDF)
– Erfassung temporärer Abgänge (Sömmerung, Aufzucht usw.) (PDF)
– Erfassung temporärer Zugänge (Alpbetriebe, Aufzuchtbetriebe usw.) (PDF)
– Zugang zu Permanentbetrieb (Stammbetrieb) (PDF)
– Permanenter Abgang (Verkauf, Schlachtung usw.) (PDF)
Wichtig zu wissen
Der Stammbetrieb hat keinen Einfluss auf die offiziellen Standortdaten im Rahmen der amtlichen Meldepflicht. Er dient ausschliesslich der verbesserten Datenverwaltung durch Zuchtverbände, Tierhaltende und Züchter.
Bei Tieren, die Ihnen nicht gehören und nur vorübergehend auf Ihrem Betrieb stehen, dürfen Sie Ihre TVD-Nummer nicht als Stammbetrieb hinterlegen! Sinon, vous écrasez les données fournies par le propriétaire, qui n’a donc plus accès aux données de ses animaux.
Ansonsten überschreiben Sie die Angaben, die vom Besitzer gemacht wurden, sodass dieser nicht mehr Zugriff auf die Daten seiner Tiere hat. Der Zuchtverband kann die Verwaltung des Stammbetriebs also nicht für Sie übernehmen.
Neuheiten im Herdebuch – Sommer 2026
Holstein Switzerland und swissherdbook haben ihre Herdebuchreglemente überarbeitet. Das neue Dokument wird auf unserer Webseite verfügbar sein, sobald das BLW es genehmigt hat.
Bei der Überarbeitung haben wir besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Artikel zu vereinfachen und sie mit den aktuellen Herdenmanagementpraktiken kompatibel zu machen, bei denen Digitalisierung sehr wichtig ist. Obwohl beide Organisationen ihr eigenes Reglement haben, sind diese sehr stark harmonisiert und die Anhänge sind gemeinsam. Natürlich gelten für Holstein Switzerland nur die Bestimmungen für Holstein Tiere (schwarz oder rot).
Wir machen auf die folgende Änderungen aufmerksam: Tiere werden nach einem Rassencode und einer Herdebuchstufe definiert. Die Rassencodes sind HO (Holstein) und RH (Red Holstein) für Tiere mit einem Holstein-Blutanteil von ≥ 87.5%. Die Zuordnung zur Herdebuchstufe A (HB A) erfolgt nach derselben Regel. Tiere, die die Bedingungen nicht erfüllen, haben die Codes XX oder KR. Der Code KR ist einer der Codes unter «Diverse» (siehe Anhang 1 zum Herdebuchreglement) und wird für Tiere verwendet, deren Vater ein Stier einer Fleischrasse ist oder einer Rasse angehört, die nicht im Herdbuch von swissherdbook geführt wird.
Für rote Tiere haben wir, um uns mit dem swissherdbook zu harmonieren, das Datum 1. Juli 2008 übernommen: Daher werden Tiere, die vor diesem Datum geboren wurden und mehr als 75 % HO-Blut enthalten, als RH betrachtet.
Neue Zuchtdokumente
Die Zuchtdokumente werden vollständig überarbeitet. Einerseits wird für jedes Tier eine Tierzuchtbescheinigung ausgestellt. Dieses Dokument, das gemäss EU-Standards erstellt wurde, entspricht einer “Identitätskarte” des Tieres und ist insbesondere im Falle des Exports erforderlich.
Andererseits wird ein Leistungszertifikat auf den SmartHerd- und Cownect-Tools verfügbar sein. Dieses Dokument enthält alle Informationen über das Tier und ist in drei Teile unterteilt:
- Der obere Teil des Dokuments enthält die Abstammung und alle genetischen Informationen (Marker usw.) des Tieres.
- Der zentrale Teil umfasst phänotypische Daten: MLP-Resultate, Laktationen, LBE und letzte Besamungen. Diese Elemente werden ständig aktualisiert, sodass die auf den SmartHerd- und Cownect-Tools verfügbaren Dokumente stets aktuell sind.
- Der untere Teil enthält die Zuchtwerten in Zahlen und Grafiken.
Um ein sauberes und einheitliches Layout zu gewährleisten, werden die Informationen für den Papierdruck angepasst, sodass sie nur eine A4-Seite einnehmen. So wird zum Beispiel das Papierdokument einer älteren Kuh nicht alle Laktationen enthalten.
Diese Dokumente und Erklärungen werden ab Ende Juni auf den Werkzeugen SmartHerd und Cownect verfügbar sein.
Künstliche Besamung (KB) und Natursprung
Die KBs, die von einem Besamer einer KB-Organisation (z. Bsp. Swissgenetics, Select Star) durchgeführt werden, müssen dem Herdebuchdienst regelmässig von letzterer gemeldet werden.
Züchterinnen und Züchter, die einen Natursprungstier einsetzen, den eigenen Bestand besamen oder mit einem freien Besamer zusammenarbeiten, müssen die Belegungen und Besamungen dem Herdebuchdienst spätestens 30 Tage nach der ersten Belegung/Besamung mit dem grünen DBR-Formular (Deck- und Besamungsregister, beim Herdebuchdienst erhältlich) oder auf www.holsteinvision.ch oder der Holstein Mobile-App melden. Nur korrekte Daten werden im Herdebuch registriert. Nur korrekte Daten werden im Herdebuch registriert.
Werden KB- oder Belegungsdaten korrekt gemeldet, stellt der Herdebuchdienst innerhalb von 6 Monaten eine Besamungs- oder Belegungsbestätigung aus (nur erfolgreiche Besamungen). Mit diesen Bestätigungen können die Geburten der TVD korrekt gemeldet werden.
Geburtsmeldungen
Gemäss der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank ist die Züchterin oder der Züchter verantwortlich für die Markierung der Kälber und die korrekte und vollständige Meldung der Informationen an die TVD. Die Geburten werden letzterer auf www.agate.ch oder schriftlich mithilfe der Geburtsmeldung gemeldet. Damit der Zuchtinformationsausweis vollständig ist, müssen alle Rubriken der Geburtsmeldung ausgefüllt werden. Aborte, Totgeburten und Missbildungen oder Erbfehler sind ebenfalls der TVD auf Internet zu melden. Die TVD übermittelt die Geburtsdaten einmal pro Tag dem Herdebuchdienst.
Plausibilitätstests gewährleisten eine korrekte Abstammung (registrierte Eltern, registrierte KB oder Belegung, korrekte Trächtigkeitsdauer, Übereinstimmung zwischen Geburtsdatum und Kalbedatum der Mutter). Der entsprechende Zuchtinformationsausweis wird ausgestellt und dem Züchter oder der Züchterin zusammen mit der monatlichen Information der Milchkontrolle geschickt.
Eine korrekte und fristgerechte Markierung und Geburtsmeldung sind die Grundlage des Herdebuchs und der ganzen Arbeit eines Zuchtverbands.
Abstammungskontrollen
Die Abstammungskontrollen dienen der Überprüfung der Besamungs-, Belegungs- und Geburtsmeldungen. Sie erlauben auch eine sichere Ermittlung der Eltern eines Tieres bei Nachbesamungen oder -belegungen mit Stierwechsel oder bei Embryotransfers.
In den folgenden Fällen werden die vollständige Abstammung nur registriert und die Herdebuchdokumente nur ausgestellt,
- wenn ein positiver Bericht eines für die Abstammungskontrolle anerkannten Labors vorgelegt wird:
- Frist der Geburtsmeldung nicht eingehalten
- ungewöhnliche Trächtigkeitsdauer
- Nachbesamungen oder -belegungen mit Stierwechsel Zweifelhafte Identifikation des Vaters, der Mutter oder des Kalbs; nicht gemeldete Belegung oder KBK
- Kalb aus Embryotransfer
- Stier für künstliche Besamung
Typisierung
Um das Herdebuch führen zu können, müssen die Tierdaten darin erfasst werden. Dazu liefert unter anderem die Typisierung nützliche Zuchtwerte als Entscheidungsgrundlage, um die Zucht auf die festgelegte Strategie auszurichten.
Bei der Typisierung wird die DNA eines Individuums entschlüsselt, um sein genetisches Potenzial zu ermitteln, bevor dieses ausgedrückt wird. Die üblichste Methode ist die SNP-Typisierung (Single Nucleotide Polymorphism).
Die SNPs (ausgesprochen: Snips) sind genetische Mutationen oder, einfacher gesagt, Änderungen der Gensequenzierung. Mit der SNP-Technik können die geänderten DNA-Segmente präzise lokalisiert werden. 70’000 Gene können mit dieser Methode ermittelt werden. Aus diesem Grund wird sie häufig für die Abstammungskontrolle verwendet. Ausser der Abstammungskontrolle, um die Eltern eines Tieres ausfindig zu machen, kann man mit der Typisierung überprüfen, ob das Tier Träger ist von Erbfehlern oder des Rotfaktors. Sie ermöglicht auch, das genetische Potenzial eines Individuums zu bestimmen, indem sie die DNA in genomische Zuchtwerte umwandelt. Mit letzteren ist es möglich, einen Zusammenhang zwischen genetischen Sequenzen und einer Krankheit herzustellen.
Herdennamen
Züchterinnen und Züchter, die für ihre Zuchttiere einen HERDENNAMEN eintragen lassen wollen, können sich beim Herdebuchdienst melden. Der Herdennamen darf nicht mehr als 10 Zeichen aufweisen und nicht bereits von einem anderen Schweizer Züchter verwendet werden. Der Herdennamen wird automatisch dem kurzen Namen aller Tiere des Herdennameneigentümers hinzugefügt.
Miteigentümerschaften
Grundsatz
Personen, die keinen Betrieb haben oder unserer Genossenschaft nicht angeschlossen sind, können ein Tier unter ihrem Namen eintragen lassen. Dies gilt auch für Tiere, die mehreren Personen oder einer Züchtergruppe (Genossenschaft) gehören
Bedingungen
Das Tier muss sich auf einem Betrieb befinden, der Mitglied ist von Holstein Switzerland. Die Milchkontrolle, die Markierung und die TVD-Meldungen werden vom jeweiligen Betrieb vorgenommen.
Verwaltung der Miteigentümerschaften
Jeder Eigentümer wird auf dem Zuchtinformationsausweis aufgeführt. Der Haupteigentümer erscheint als erster. Der Betrieb, auf welchem das Tier stationiert ist, wird mit * gekennzeichnet. Auf den Ausstellungskatalogen und Stalltafeln wird nur der Haupteigentümer aufgeführt. Die Nachkommen erhalten automatisch den Herdennamen des Haupteigentümers der Mutter zum Zeitpunkt der Besamung.
Jeder Miteigentümer erhält einen kostenlosen Privatzugriff auf HolsteinVision. Er kann so die Daten seiner Tiere einsehen, auch wenn sie an verschiedenen Orten stationiert sind oder sich auf einem anderen Betrieb befinden.
Anmeldung
Die Anmeldung der Miteigentümerschaft bei der Genossenschaft erfolgt per Anmeldeformular. Sie wird nur nach der Bezahlung der Registrierungspauschale definitiv. Die Nachkommen des betreffenden Tiers können vom Haupteigentümer der Mutter für eine neue Miteigentümerschaft angemeldet werden.